FRATERNITƒ SACERDOTALE
SAINT PIE X
Schwandegg
CH 6313
MENZINGEN
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Brief des Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X.
Liebe GlŠubige,
das Motu proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007 setzt
die tridentinische Messe wieder in ihre Rechte ein. Es wird darin klar zum
Ausdruck gebracht, da§ sie nie abgeschafft gewesen ist. So ist also die Treue
zu dieser Messe, in deren Namen viele Priester und Laien seit annŠhernd 40
Jahren verfolgt und sogar bestraft worden sind, nie ein Ungehorsam gewesen. Es
ist nur gerecht, heute Mgr. Marcel Lefebvre zu danken, uns in dieser Treue zur
Messe aller Zeiten im Namen des wahren Gehorsams gegen jeden Machtmi§brauch
erhalten zu haben. Es besteht auch kein Zweifel, da§ diese Anerkennung des
Rechtes der Ÿberlieferten Messe die Frucht Ÿberaus zahlreicher RosenkrŠnze ist,
die wŠhrend unseres Rosenkranzkreuzzuges im letzten Herbst Unserer Lieben Frau
dargebracht worden sind. Jetzt geht es darum, ihr unsere Dankbarkeit zu bezeugen.
†ber die Wiedereinsetzung der Messe des hl. Pius V. in ihre
Rechte hinaus ist es wichtig, die konkreten Ma§nahmen zu untersuchen, die das
Motu proprio zum Ausdruck bringt, sowie die Rechtfertigung, die Benedikt XVI.
in seinem Begleitbrief dafŸr gibt:
¥ Die
praktischen VerfŸgungen, die der Papst getroffen hat, rŠumen der Ÿberlieferten
Liturgie – nicht nur der Messe, sondern auch den Sakramenten – von
Rechts wegen (de iure) die Mšglichkeit ein, ganz normal zelebriert zu werden.
Es ist dies ein Ÿbergro§es geistiges Gut fŸr die ganze Kirche, besonders fŸr
diejenigen Priester und GlŠubigen, die bisher durch eine ungerechte
bischšfliche AutoritŠt gelŠhmt gewesen sind. Es wird in den kommenden Monaten
zu beobachten sein, wie diese Ma§nahmen de facto durch die Bischšfe und
Priester in den Pfarreien angewandt werden. Wir werden deshalb nicht umsonst
fortfahren, fŸr den Papst zu beten, da§ er fest bleibe nach dem mutigen Akt,
den er gesetzt hat.
¥ Der
Begleitbrief des Motu proprio stellt die GrŸnde des Papstes heraus. Die
Behauptung des Bestehens eines einzigen Ritus unter zwei Formen –
gewšhnlich und au§ergewšhnlich –, dem Recht nach gleichgestellt und vor
allem das Verwerfen der ausschlie§lichen Feier der Ÿberlieferten Liturgie
kšnnen zweifellos als Ausdruck eines politischen Willens interpretiert werden,
die jegliche Freigabe der tridentinischen Messe offen ablehnenden
Bischofskonferenzen nicht zu brŸskieren. Aber man kann darin auch den Ausdruck
der ãReform der ReformÒ sehen, die der Papst wŸnscht, wonach die Messe des hl.
Pius V. und jene Pauls VI. sich gegenseitig befruchten sollen, wie er selbst in
diesem Brief sagt.
Auf jeden Fall herrscht bei Benedikt XVI. ein bestimmtes
Verlangen, das Zweite Vatikanum und die Messe, die aus ihm hervorgegangen ist,
aufs neue in die KontinuitŠt zur zweitausendjŠhrigen Tradition zu stellen. Das
Leugnen eines Bruchs, den das letzte Konzil verursacht hat – wie es schon
in der Ansprache an die Kurie am 22. Dezember 2005 zum Ausdruck kam –,
zeigt Ÿberdeutlich, wie sehr die Auseinandersetzung zwischen Rom und der
Priesterbruderschaft St. Pius X. wesentlich auf dem Gebiet der Lehre
stattfindet. Darum mu§ der unleugbare Fortschritt in der Frage der Liturgie,
wie er durch das Motu proprio zustande gekommen ist – nach RŸcknahme des
Dekretes der Exkommunikation –durch theologische Diskussionen erweitert
werden.
Die Bezugnahme auf Mgr. Lefebvre und die
Priesterbruderschaft St. Pius X., die im Begleitbrief enthalten ist, wie auch
die Anerkennung des Zeugnisses, das die junge Generation ablegt, die die Flamme
der Tradition weitertrŠgt, zeigen Ÿberdeutlich, da§ unsere Beharrlichkeit in
der Verteidigung der lex orandi Beachtung gefunden hat. Darum mŸssen wir mit
derselben Festigkeit – mit der Hilfe Gottes – den Kampf fŸr die lex
credendi, den Kampf fŸr den Glauben fortsetzen.
Menzingen, am7. Juli 2007
+ Bernard Fellay