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Die Lehre von
der Erbsünde


Die Lehre von
der Erbsünde
nach
dem heiligen Thomas v. Aquin
Einleitung
Die
Autorität des heiligen Thomas v. Aquin
1.
Gibt es überhaupt eine
Erbsünde? - Kann
man eine Sünde erben? - Welche
Sünden können wir erben? - Wer
ist alles betroffen?
2.
Worin besteht die Erbsünde? -
Krankheit
der Natur - Exkurs:
Die Urgerechtigkeit - Begierlichkeit
statt Gerechtigkeit
3.
Wo
sitzt die Erbsünde im Menschen? -
Leib
oder Seele? - Wo
in der Seele?
4.
Die Folgen
der Erbsünde - Die
Wunden der Seele - Tod
und Leiden Schluß
Einleitung
Wenn
wir hier über die Erbsünde handeln, dann sind wir uns
bewusst, ein ganz „heißes Eisen“
anzufassen, ein stets aktuelles Thema anzusprechen, heute vielleicht
aktueller denn je. Denn nach einem Wort von Donoso Cortés
lassen sich alle heutigen politischen, gesellschaftlichen und
religiösen Irrtümer und Übel ganz wesentlich
auf eines zurückführen: das Vergessen der
Erbsünde. „Die modernen Häresien
sind zahllos; doch haben sie alle, genau genommen, ihren Ursprung, aber
auch ihr Ende in zwei höchst wichtigen Verneinungen: die eine
bezieht sich auf Gott, die andere auf den Menschen. Die Gesellschaft
verneint, dass Gott sich um Seine Geschöpfe sorge. Beim
Menschen aber stellt sie in Abrede, dass er in der Erbsünde
empfangen sei.“
Tatsächlich
steht eine falsche Auffassung von der Erbsünde am Beginn des
Protestantismus – brandaktuell gerade heute im Licht der sog.
Gemeinsamen Erklärung von Katholischer Kirche und Lutherischem
Weltbund zur Rechtfertigungslehre, die ohne entsprechende
Erbsündenlehre gar nicht zu begründen ist. Das
Vergessen der Erbsünde ist die Grundlage für den
Humanismus, die Aufklärung und den Liberalismus –
der Mensch ist von Natur aus gut, man muss ihn nur aufklären,
„befreien“ von falschen Ideen und Zwängen.
Das vollständige Verdrängen der Erbsünde
schließlich steht am Ursprung des Sozialismus und
Kommunismus, der den Menschen ins „sozialistische
Paradies“ zurückführen möchte
– wie wir noch sehen werden.
Donoso
Cortés: „Wenn man aber die
Erbsünde verneint, so verneint man unter vielem anderen auch
folgende grundlegende Lehren: dass das zeitliche Leben nur ein Leben
der Sühne ist, und dass die Erde, auf der sich dieses Leben
abspielt, einem Tränental gleicht, - dass ferner das Licht der
Vernunft nur schwach und flackernd ist; - dass der Wille des Menschen
vielfach kränklich und schwach ist, dass der Genuss uns fast
nur als Versuchung gegeben ist, damit wir uns seines Anreizes erwehren
und uns von ihm befreien; dass der Schmerz etwas Gutes ist, wenn er aus
einem übernatürlichen Beweggrund freiwillig
angenommen wird; -
dass uns schließlich die Lebenszeit zu unserer Heiligung
gegeben ist, und dass der Mensch dessen bedarf: nämlich heilig
zu werden.
Wird
all dies aber geleugnet, so kommt man neben vielen anderen zu folgenden
Behauptungen: dass das irdische Leben uns zu dem Zwecke gegeben sei, um
uns durch eigene Kraft und mittels eines unaufhörlichen
Fortschrittes zur höchsten Vollkommenheit zu erheben; dass der
Ort, an dem wir dieses Leben verbringen, von Grund auf durch den
Menschen umgewandelt werden kann und umgewandelt werden muss; - dass
der Mensch bei gesunder Vernunft sei, und es daher keine Wahrheit gebe,
die er nicht begreifen könne, und dass es andererseits auch
keine Wahrheit gebe, die über die Fassungskraft seiner
Vernunft hinausgehen könne; - dass es kein Übel in
dieser Welt gebe, welches nicht die Vernunft als solches erkenne, noch
auch eine andere Sünde als jene, von der uns unsere Vernunft
sagt, dass sie Sünde sei; das heißt, dass es weder
ein Übel noch eine Sünde gibt, als nur diejenige,
welche die weltliche Philosophie als eine Sünde oder als ein
Übel anerkennt; - dass ferner der Wille des Menschen an und
für sich schon gesund sei und es daher nicht nötig
habe, berichtigt zu werden; - dass wir den Schmerz fliehen und den
Genuss suchen sollen; - dass die Lebenszeit uns gegeben ist, um sie zu
genießen, und dass schließlich der Mensch aus sich
heraus gut und unverdorben sei.“
Wer
sähe nicht, wie sehr unsere Zeit genau von diesem falschen
Denken geprägt ist? Und das nicht nur in der Gesellschaft, im
Staat, nein auch in der Kirche! Ein Beispiel dafür bot die im
Oktober 1999 abgehaltene Europa-Synode in Rom. Anlässlich
dieser Synode erhob Papst Johannes Paul II. die heiligen Birgitta v.
Schweden, Katharina v. Siena und Edith Stein zu Patroninnen Europas. In
seinem Apostolischen Schreiben vom 1. Oktober 1999, das er zu diesem
Anlass veröffentlichte, sagt der Papst:
„Die Hoffnung auf den Aufbau einer gerechteren und
menschenwürdigeren Welt, eine Hoffnung, die von der Erwartung
des nunmehr vor der Tür stehenden dritten Jahrtausends noch
angefacht wird, muss von dem Bewusstsein getragen sein, dass
menschliche Anstrengungen nichts nützen würden, wenn
sie nicht von der göttlichen Gnade begleitet werden.“ So formuliert er
für die Christen in Europa folgendes Ziel: „Sie
haben die Pflicht, zum Aufbau Europas einen besonderen Beitrag zu
leisten.“
Im
gleichen Sinn äußern sich die europäischen
Bischöfe in ihrer Botschaft zum Abschluss der Synode: „Alle
zusammen – Bischöfe, Priester, Diakone, Gottgeweihte
und Laien, Männer und Frauen – jeder
gemäß der eigenen Gabe und Aufgabe: Lasst uns unser
Herz und unser Leben dem großartigen und begeisternden Werk
widmen, mit Christus zum Heil, zur Freiheit und zum Glück
aller Menschen, besonders unserer Brüder und Schwestern in
Europa, mitzuwirken.“ Als Ziele, die dieses
„Heil“ oder „Glück“
aller Menschen ausmachen, werden u.a. formuliert: „die
Menschenrechte Einzelner, von Minderheiten und von
Völkern“, insbesondere das „Recht
auf Religionsfreiheit“; der „Prozess
der europäischen Integration durch die Ausweitung des Kreises
der Mitgliedsländer der Union, wobei in einer weisen Harmonie
die geschichtlichen und kulturellen Verschiedenheiten der Nationen
gewürdigt werden müssen, so dass die Gesamtheit und
die Einheit der Werte sichergestellt werden, die im menschlichen und
kulturellen Sinn Europa ausmachen“;
schließlich die Öffnung Europas „für
alle Länder der Welt, indem ihr fortfahrt, im
gegenwärtigen Kontext der Globalisierung Formen nicht nur der
wirtschaftlichen, sondern auch der sozialen und kulturellen
Zusammenarbeit zu entwickeln“. Keine Rede ist mehr
vom Heil in Jesus Christus, von der Erlösung von
Sünde und Elend zu einem jenseitigen Glück.
Es
ist also sehr nötig, um all diesen Irrtümern und
neuzeitlichen Fehlentwicklungen zu entgehen, sich auf die wahre
Erbsündenlehre – und das ist die der traditionellen,
katholischen Kirche – zurückzubesinnen.
Diese
Lehre finden wir nirgendwo besser und treffender dargestellt als bei
dem „Engelgleichen Lehrer“, dem heiligen Thomas von
Aquin. Dies führt uns jedoch zunächst zu einer das
Thema zwar nicht unmittelbar betreffenden, aber doch sehr wichtigen
Vorbemerkung.
Die Autorität des heiligen Thomas v. Aquin
In
seiner Enzyklika „Fides et Ratio“ vom 14. September
1998 – die auch von „konservativer“ Seite
u.a. aus diesem Grund immer wieder sehr gerühmt wird
– widmet Papst Johannes Paul II. einen längeren
Abschnitt dem Denken des hl. Thomas v. Aquin. Darin findet der Doctor
Angelicus hohes Lob. Es heißt beispielsweise, der hl. Thomas
sei „zu Recht von der Kirche immer als Lehrmeister
des Denkens und Vorbild dafür hingestellt worden, wie
Theologie richtig betrieben werden soll“ (Fides et
Ratio Nr. 44). Das klingt gut. Das
scheint ganz im Einklang zu stehen mit der Linie aller vorhergehenden
Päpste wie Pius IX., Leo XIII., Pius X., Pius XI., Pius XII.,
die alle samt und sonders die Lehre des Aquinaten als Modell und
Richtschnur hinstellten für den Unterricht an den Seminarien
und für jede Art der richtig betriebenen Theologie und
Philosophie.
Es
scheint allerdings nur so. Denn die genannte Passage befindet sich in
Kapitel IV der Enzyklika, das einen geschichtlichen Rückblick
bietet auf die „Schritte der Begegnung zwischen Glaube und
Vernunft“. Innerhalb dieser „Schritte“
stellt also der hl. Thomas nur eine Episode dar. Was aber gilt heute?
Die
Antwort darauf finden wir unmittelbar danach, zu Beginn von Kapitel V.
Dort lesen wir kurz und lapidar: „Die Kirche legt
weder eine eigene Philosophie vor noch gibt sie irgendeiner besonderen
Philosophie auf Kosten der anderen den Vorzug“
(Fides et Ratio Nr. 49). Dies ist eine sehr erstaunliche Neuerung,
standen doch etwa bei Papst Pius XII., nicht ganz ein halbes
Jahrhundert zuvor, noch folgende Sätze: „Nach
diesen Überlegungen versteht man leicht, warum die Kirche es
verlangt, dass die zukünftigen Priester in den philosophischen
Fächern unterrichtet werden nach der Methode, der Lehre und
den Grundsätzen des Engelgleichen Lehrers. Die Kirche
weiß ja nach einer Erfahrung von vielen Jahrhunderten gut,
dass die Methode und die Denkart des heiligen Thomas von Aquin, sowohl
im Unterricht für die Anfänger, als auch in der
Erforschung verborgener Wahrheiten einzigartig hervorragend sind; dass
fernerhin seine Lehre gleichsam in einer Art von Harmonie mit der
Göttlichen Offenbarung übereinstimmt, und dass sie in
höchst wirkungsvoller Weise die gesicherten Fundamente des
Glaubens legt, sowie auch brauchbar und gefahrlos die Früchte
eines gesunden Fortschritts aufliest. Darum ist es sehr zu beklagen,
dass man die Philosophie, die von der Kirche übernommen und
anerkannt ist, heute von mancher Seite der Verachtung preisgibt, und
man sich von ihre als ‚veraltet in der Form’ und
als ‚rationalistisch’ in der Denkweise, wie sie es
nennen, unverschämt lossagt“ (Apost.
Rundschreiben Humani generis vom 12. August 1950).
Dieser
Gegensatz ist umso erstaunlicher, als sich Papst Johannes Paul II. mit
seiner zitierten Aussage ausgerechnet auf eben jene Enzyklika Papst
Pius’ XII. bezieht, die wir gerade auszugsweise wiedergegeben
haben. Der Satz ist nämlich mit Fußnote 54 versehen,
und diese lautet: „Vgl. Pius XII., Enzyklika Humani
generis (12. August
1950): AAS 42 (1950), 566“. Wenn wir an der
entsprechenden Stelle nachschlagen, finden wir tatsächlich die
Aussage: „Es ist auch klar, dass sich die Kirche
nicht an jedes beliebige philosophische System binden kann, das nur
eine kurze Zeitspanne Bedeutung hat“; der Papst
fährt aber sogleich fort: „das aber, was
in gemeinsamer Übereinstimmung von den katholischen Lehrern
durch mehrere Jahrhunderte hindurch verfasst worden ist, um zu einem
Verständnis des Dogmas zu gelangen, stützt sich
zweifellos nicht auf eine so hinfällige Grundlage. Es
stützt sich nämlich auf die Prinzipien und Begriffe,
die aus der wahren Erkenntnis der geschaffenen Dinge abgeleitet
wurden“ (DH 3883). Und einige Zeilen weiter
führt Pius XII. aus: „Die Verachtung der
Ausdrücke und Begriffe aber, deren sich die scholastischen
Theologen zu bedienen pflegen, führt von selbst zur
Schwächung der sogenannten spekulativen Theologie“
(ebd.).
Es
ist also ganz klar, was Papst Pius XII. meint, wenn er sagt, die Kirche
binde sich nicht an jedes beliebige philosophische System. Er sagt
damit gerade aus, dass die Kirche sich an die scholastische
Philosophie, namentlich die des heiligen Thomas, die philosophia
perennis, gebunden weiß und dieser in jeder
Hinsicht den Vorzug gibt, weil sie die wahre Philosophie ist und daher
unaufgebbare Grundlage für eine spekulative Theologie. Er
wendet sich damit ausdrücklich gegen die modernen
philosophischen Systeme, insbesondere den
„Existenzialismus“, die er als mit der katholischen
Theologie nicht kompatibel kennzeichnet. Es ist gelinde gesagt
eine unverfrorene Dreistigkeit, diesem Papst seine Worte geradezu im
Munde zu verdrehen und die gegenteilige Aussage daraus abzuleiten, dass
nämlich die Kirche keine eigene Philosophie vorlege und keiner
den Vorzug gebe vor irgendeiner anderen!
Dieser
merkwürdige Wandel in der Auffassung hat sich auch im
Kirchenrecht niedergeschlagen. Der Codex Iuris Canonici
(CIC) von 1917 bestimmte, dass der Unterricht in Philosophie und
Theologie für die Alumnen „ad Angelici
Doctoris rationem, doctrinam et principia“ (nach
der Weise, Lehre und den Prinzipien des engelgleichen Lehrers) zu
halten sei (can. 1366 §2). Im neuen Kirchenrecht, 1983 von
Papst Johannes Paul II. promulgiert, heißt es hingegen nur
noch: „Die philosophische Ausbildung, die sich auf
das immer gültige philosophische Erbe stützen und
auch Rücksicht auf die philosophische Forschung der
fortschreitenden Zeit nehmen muss, ist so zu vermitteln, dass sie die
menschliche Bildung der Alumnen vervollkommnet, ihren Verstand
schärft und sie für die theologischen Studien
fähiger macht“ (can. 251). Keine Rede mehr
also von der Philosophie des heiligen Thomas. Lediglich in can. 251,
der vom Unterricht in der Theologie handelt, taucht der Aquinate wieder
auf, allerdings erst in §3: „Es sind
Vorlesungen in dogmatischer Theologie zu halten, die sich immer auf das
geschriebene Wort Gottes zusammen mit der heiligen Tradition
stützen; mit deren Hilfe sollen die Alumnen die
Heilsgeheimnisse, vor allem unter Anleitung des hl. Thomas als Lehrer,
tiefer zu durchdringen lernen“.
Dieser
Kanon hat seine Grundlage und sein Vorbild bereits im Dekret des II.
Vatikanischen Konzils über die Ausbildung der Priester, Optatam
totius. Dessen Nr. 15 handelt über die
philosophische Ausbildung. Hier kommt ebenfalls der heilige Thomas
nicht mehr vor, stattdessen heißt es ausdrücklich,
es sollten „aber auch die philosophischen
Forschungen der neueren Zeit berücksichtigt werden, zumal
jene, die beim eigenen Volk bedeutenderen Einfluss ausüben,
und der Fortschritt der modernen Naturwissenschaften“.
Erst in Nr. 16, die von der theologischen Ausbildung
spricht, taucht auch der Doctor angelicus auf,
allerdings erst hinter der Bibelwissenschaft und nach den
„Vätern der östlichen und westlichen
Kirche“: „Die dogmatische Theologie soll
so angeordnet werden, dass zuerst die biblischen Themen selbst
vorgelegt werden; dann erschließe man den Alumnen, was die
Väter der östlichen und westlichen Kirche zur treuen
Überlieferung und zur Entfaltung der einzelnen
Offenbarungswahrheiten beigetragen haben, ebenso die weitere
Dogmengeschichte, unter Berücksichtigung ihrer Beziehungen zur
allgemeinen Kirchengeschichte; sodann sollen sie lernen, mit dem
heiligen Thomas als Meister, die Heilsgeheimnisse in ihrer Ganzheit
spekulativ zu durchdringen und ihren Zusammenhang zu verstehen, um sie,
soweit möglich, zu erhellen.“
Wir
bemerken also, dass der heilige Thomas selbst in der Theologie den
ersten Rang verloren hat; in der Philosophie bleibt er ohne besondere
Bedeutung. Damit wird jedoch auch seine Erwähnung in der
Theologie obsolet, denn ohne die Grundlage seiner Philosophie
lässt sich eine thomistische Theologie nicht betreiben. Die
scholastische Philosophie ist das unabdingbare Werkzeug, um
„die Heilsgeheimnisse in ihrer Gesamtheit spekulativ zu
durchdringen“. Eine falsche Philosophie wird unweigerlich zu
einer falschen Theologie führen.
Zitieren
wir zum Abschluss als Zeugen den heiligen Papst Pius X. aus seiner
Enzyklika Pascendi dominici gregis vom 8. September
1907. Darin wandte sich der Papst gegen den
„Modernismus“ und stellte eben diesen Zusammenhang
fest: eine falsche Philosophie als Grundlage der modernistischen
Irrlehren, die er das „Sammelbecken aller
Häresien“ nannte. Darum verordnete Pius X. folgendes
Heilmittel: „Was also zunächst die Studien
angeht, so wollen und verordnen Wir in aller Form, dass die
Scholastische Philosophie zur Grundlage der kirchlichen Studien gemacht
werde. [...] Es geht in der Hauptsache um
folgendes: Wenn Wir die Scholastische Philosophie als Richtschnur
vorschreiben, so verstehen Wir darunter vor allem diejenige, welche der
heilige Thomas von Aquin gelehrt hat; was immer über dieselbe
von Unserem Vorgänger bestimmt worden ist: alles das soll, so
verfügen Wir, in Kraft bleiben; und, soweit nötig,
erneuern und bekräftigen Wir es, und Wir geben den Auftrag,
dass dies von allen genau beobachtet werde. [...] Die
Lehrer aber ermahnen Wir, sie sollen heilig daran festhalten, dass man
besonders auf dem Gebiete der Metaphysik nie ohne großen
Schaden vom Aquinaten abweicht. Auf dieser philosophischen Grundlage
soll man dann mit größter Sorgfalt das
Gebäude der Theologie errichten.“
Leider
ist heute die große Mehrzahl der Theologen –
darunter auch Kardinal Ratzinger und der Papst – von der
Metaphysik des Aquinaten abgewichen. Der Schaden ist
tatsächlich beträchtlich! Wir wollen diesen Fehler
nicht wiederholen und deshalb bei unserer Darlegung der
Erbsündenlehre getreulich den Ausführungen des
„engelgleichen Lehrers“ folgen.
Wir
richten uns dabei nach seinem „Standardwerk“, der
„Summa theologica“, und zwar dem ersten Teil des
zweiten Teiles, der Ia IIae. Für unser Thema relevant sind
hier die vier Quaestiones 81-85, die nacheinander folgende Themen
behandeln: 1. Gibt es überhaupt so etwas wie eine
Erbsünde? Kann eine Sünde auf andere Menschen
übergehen und inwieweit? (q.81) 2. Worin besteht das
Eigentliche, das Wesen der Erbsünde? (q.82) 3. Wo genau im
Menschen hat die Erbsünde ihren „Sitz“?
(q.83) 4. Welches sind die Wirkungen oder Folgen der Erbsünde?
(q.85) (q.84 spricht über den Zusammenhang der einzelnen
Sünden untereinander und ist für unser Thema weniger
von Belang.)
Beim
zweiten Punkt werden wir es nötig haben, einen kleinen Exkurs
einzuschalten und auf den ersten Teil der Summa des heiligen Thomas
zurückzugreifen. Denn um das Wesen der Erbsünde zu
verstehen, müssen wir einen genauen Begriff von der
„Urgerechtigkeit“ haben, also dem
ursprünglichen Zustand des Menschen vor dem
Sündenfall. Das entnehmen wir der I q.95 (und
folgende).
1.
Gibt es überhaupt eine Erbsünde?
Kann man eine Sünde erben?
Die Quaestiones seiner Summa, in denen der heilige Thomas
einzelne Fragen behandelt, sind ihrerseits wieder in mehrere Artikel
zerlegt, um die jeweiligen Aspekte der Frage auszuleuchten. Ein solcher
Artikel beginnt stets mit einer gewissen Anzahl von Einwänden,
die die eingangs gestellte Frage zu widerlegen scheinen.
Der
erste Einwand in q.81 a.1 lässt sich salopp etwa so
formulieren: Was kann ich für die Sünden meiner
Vorfahren? Ist es also nicht gemein, eine Sünde zu
„erben“, für die ich gar nichts kann? Der
heilige Thomas formuliert natürlich eleganter. Er zitiert
sogar die Heilige Schrift (Ez 18,20): „Der Sohn
soll nicht an der Schuld seines Vaters tragen.“ Das
ist sicher auch das, was wir zunächst ganz spontan gegen die
Erbsünde einzuwenden hätten.
Dagegen
setzt nun der Doctor angelicus die
Autorität des heiligen Paulus, der im Römerbrief
schreibt, dass „durch einen einzigen Menschen die
Sünde in die Welt eintrat“ (Röm
5,12). Dies, so erklärt uns Thomas, könne nicht im
Sinn bloßer Nachahmung verstanden werden, denn
schließlich heiße es im Buch der Weisheit:
„Aber durch des Teufels Neid kam der Tod in die
Welt“ (Weish 2,24). Also bleibe nur übrig, dass die
Sünde in die Welt eintrat durch den Ursprung oder die
Abstammung von jenem ersten Menschen. (Wir sehen hier, nebenbei
bemerkt, wie beschlagen der heilige Thomas in der Heiligen Schrift war.
Es war durchaus üblich für einen mittelalterlichen
Theologen, die Schrift beinahe von vorne bis hinten auswendig zu
kennen. Dies ist also nicht erst eine Errungenschaft Martin Luthers.)
Doch
nun beginnt erst die eigentliche Stärke des Aquinaten. Im
Corpus des Artikels beginnt er, die Frage eingehend zu untersuchen, und
zwar mit den Mitteln der vom Glauben erleuchteten Vernunft, basierend
auf den Prinzipien der wahren Philosophie (weshalb diese ja auch so
wichtig ist!). Dabei nimmt er den Ausgangspunkt beim katholischen
Glauben und sagt, dass wir gemäß diesem daran
festhalten müssen, dass die Sünde des ersten Menschen
durch den Weg der Abstammung auf die Nachkommen übergehe,
weshalb denn auch die Kinder schon alsbald nach ihrer Geburt zur Taufe
getragen würden, um sie von jeder Schuld reinzuwaschen. (Es
ist bemerkenswert, dass der Heilige hier die Praxis der Kirche als
Argument für den Glauben anführt. Bei
Häretikern beobachten wir immer das Umgekehrte: Kritik an der
Praxis der Kirche aus ihren falschen Glaubensprinzipien heraus.) Als
weitere Autorität nennt er den heiligen Augustinus, der sich
in diesem Sinn gegen die Häresie der Pelagianer gewandt hat.
(Beachten wir, dass Thomas die Kirchenväter, allen voran den
heiligen Augustinus, nicht nur sehr gut kannte, sondern seine Theologie
auch in hohem Maße auf deren Schriften gründete.
Auch hier besteht zu Unrecht die Ansicht, die Kirchenväter
seien im Mittelalter ganz in Vergessenheit geraten und erst Luther habe
Augustinus „wiederentdeckt“.)
Jetzt
aber soll, ausgehend von jenem feststehenden Glaubenssatz, versucht
werden zu verstehen, wie das denn möglich sei, dass die
Sünde des Stammvaters auf alle Nachkommen
übergegangen ist. Dazu referiert unser Doctor
zunächst einige Lösungswege, die bereits von anderen
eingeschlagen wurden. Da gäbe es einige, die sagen, dass mit
der Zeugung auch die Seele übertragen werde; die Seele aber
sei der Sitz der Sünde, und so käme die erste
Sünde mit der Seele vom Stammvater zu seinen Nachkommen.
Andere wiederum, die dies als irrig zurückwiesen,
würden sagen, dass die Seele freilich nicht
übertragen werde, wohl aber körperliche Defekte, und
so werde indirekt auch die Sünde mit übertragen, weil
ja die Seele immer dem Körper entsprechen würde:
defekter Körper – defekte Seele.
Beide
Wege nennt der heilige Thomas unzulänglich. Denn, so sagt er,
gesetzt den Fall, dass tatsächlich körperliche
Defekte von den Eltern auf die Nachkommen übertragen werden,
die ihrerseits seelische Defekte im Gefolge haben (wie dies ja durchaus
vorkommen kann und auch immer wieder vorkommt), so hat doch ein solcher
Defekt nichts Schuldhaftes an sich. Denn zum Wesen der Schuld
gehört immer das Willentliche. Zu dem, was ich von Geburt an
besitze, habe ich aber willentlich nichts beigetragen, also keine
Schuld. Dasselbe gälte sogar, so Thomas, wenn bei der Zeugung
die Seele übertragen würde. Denn auch dann
könnte ich ja nichts dafür, eine solche Seele
bekommen zu haben.
Daher
also muss ein anderer Weg beschritten werden, nämlich der,
dass alle Menschen, die von Adam abstammen, gewissermaßen als
ein Mensch betrachtet werden können, insofern sie
nämlich alle dieselbe Natur besitzen, die sie von jenem ersten
Menschen bekommen haben. So wie ja auch in der bürgerlichen
Gesellschaft jene, die zu einer Gemeinschaft gehören,
gleichsam wie ein Leib behandelt werden, die Gemeinschaft aber wie ein
Mensch.
Halten
wir an diesem überaus wichtigen Punkt kurz inne, um uns das
ganz klar zu machen. Im Grunde ist dies eine simple Tatsache, die wir
auch aus dem bürgerlichen Recht kennen. Man behandelt dort
eine Gemeinschaft mehrerer Personen (z.B. einen Verein) als eine
„juristische Person“. Mit dieser Realität
leben und handeln wir täglich. Ein Fußballverein
beispielsweise gewinnt (oder verliert) als eine Mannschaft. Es gewinnt
nicht nur der einzelne Spieler, der die Tore geschossen hat. Und wenn
eine Mannschaft gewinnt, z.B. die deutsche Nationalmannschaft, dann
heißt es wiederum nicht: „Die elf Nationalspieler
haben gewonnen“, sondern: „Wir haben
gewonnen“ oder „Deutschland hat
gewonnen“. Ganz Deutschland tritt hier
gewissermaßen als eine Person auf, die durch ihre Vertreter,
die Nationalmannschaft, gewonnen hat.
Dasselbe
gilt natürlich in der Politik. Wenn ein Bundeskanzler, ein
Präsident, ein Minister als gewählter, offizieller
Vertreter seines Staates etwas unternimmt, dann ist es nicht mehr der
Privatmann, der dies tut, dann ist es der Staat selbst, der hier
handelt, das ganze Volk als Einheit. Darum kann auch ein Volk als
Ganzes Schuld auf sich laden, ohne dass sich jeder einzelne verschuldet
haben muss. Hier handelt es sich nicht um
„Kollektivschuld“, sondern um die Schuld eines
Staates als Volkskörper, als moralische Person. Das ist immer
dann der Fall, wenn die rechtmäßigen, offiziellen
Vertreter dieses Volkes in dieser Eigenschaft schlecht handeln. So hat
etwa das deutsche Volk sicherlich Schuld auf sich geladen, als sein
offizieller „Führer“ im Namen Deutschlands
seine Verbrechen beging. So hat aber auch das Volk der Juden Schuld auf
sich geladen, als seine offiziellen Vertreter, die Hohenpriester und
Schriftgelehrten, den Sohn Gottes ans Kreuz auslieferten.
Umso
mehr trifft dies zu auf die Menschheit als Ganze, wofür der
heilige Thomas auch die Autorität eines antiken Philosophen
anzuführen weiß, nämlich Porphyrius,
der sagt, dass „durch die Teilnahme an der selben
Art mehrere Menschen ein Mensch sind“. Diese Lehre,
die, wie wir sehen, ganz der philosophia perennis entstammt,
ist unerlässlich zum Verständnis nicht nur der
Erbsünde, sondern auch von deren positivem Kontrapunkt, der
Erlösung. Tatsächlich werden wir nämlich der
Erlösung auf ganz ähnliche Weise teilhaftig wie der
Erbsünde: hier durch die natürliche Mitgliedschaft am
Menschengeschlecht, dort durch die übernatürliche
Mitgliedschaft an der erlösten Menschheit, der Kirche; hier
durch die Tat unseres Stammvaters, dort durch die Erlösungstat
des „neuen Adam“, Christus. Diesen Bezug stellt
schon der heilige Paulus her: „Denn wie in Adam
alle sterben, werden in Christus auch alle lebendig gemacht
werden“ (1Kor 15,22).
Eine
Ekklesiologie wäre undenkbar ohne die Lehre vom
„mystischen Leib“ Christi. Diese Lehre besagt,
dass wir alle durch die Taufe Glieder sind am einen Leib der Kirche,
deren Haupt Christus selber ist: „Ihr aber seid
Christi Leib und im einzelnen Glieder“ (1Kor 12,27).
Dadurch
fließen uns alle Wohltaten zu, die Christus als Haupt der
Kirche verdient hat, so als hätten wir sie uns selber
erworben. Dies ist also nichts anderes als das ins Positive gewendete
Spiegelbild der Erbsünde. Dies mag uns im voraus schon einmal
trösten, wenn wir uns jetzt wieder dem negativen Vorbild
zuwenden.
Der
heilige Thomas wendet dieses Bild nun auf die Menschheit an und sagt,
dass alle Menschen, die von Adam abstammen, gleichsam als
„viele Glieder eines Leibes“ aufgefasst werden
könnten. „Die Handlung nämlich eines
Gliedes des Körpers, z.B. der Hand, bezieht ihr Willentliches
nicht vom Willen der Hand selbst, sondern vom Willen der Seele, die
eigentlich alle Glieder bewegt. Daher wird ein Mord, den die Hand
begeht, nicht der Hand als Sünde angerechnet, wenn man die
Hand als solche, unabhängig vom Körper betrachtet,
sondern insofern sie ein Teil des Menschen ist, der vom obersten
Bewegungsprinzip im Menschen [= der Seele] bewegt wird. So ist auch die
Unordnung, die sich in jenem Menschen befindet, der von Adam abstammt,
nicht eine willentliche aufgrund seines eigenen Willens, sondern
aufgrund des Willens des ersten Menschen, der durch die Bewegung der
Fortpflanzung gleichsam alle bewegt, die von ihm ihren Ursprung nehmen,
so wie der Wille der Seele alle Glieder zur Handlung bewegt.“
Sehr
schön ist hierin eingefangen die Besonderheit der
Erbsünde, die eben nicht eine Sünde des einzelnen
Menschen ist, sondern eine Sünde gewissermaßen der
Menschheit als Ganzer, begangen durch ihren offiziellen Vertreter,
Adam. Darum werden wir dieser Sünde auch nicht teilhaftig
durch eigene Schuld, sondern durch unsere Zugehörigkeit zur
Menschheit, durch unsere Abstammung von Adam.
„Daher
wird diese Sünde, die so vom Stammvater auf die Nachkommen
übertragen wird, Erbsünde (peccatum originale)
genannt, so wie eine Sünde, die von der Seele auf die Glieder
des Leibes übertragen wird, Tat-Sünde (peccatum
actuale) heißt. Und gleich wie eine
Tatsünde, die durch irgendein Glied begangen wird, nicht eine
Sünde jenes Gliedes ist, außer insofern dieses Glied
Teil des betreffenden Menschen ist, weshalb sie auch
persönliche Sünde genannt wird (peccatum
humanum), so ist die Erbsünde keine Sünde
dieser Person, außer insofern diese Person ihre Natur vom
Stammvater empfangen hat. Daher wird sie auch Natur-Sünde (peccatum
naturae) genannt, gemäß Eph 2,3:
‚Wir waren von Natur aus Kinder des
Zornes.’“
Halten
wir hier diese zwei Begriffe fest: Die persönliche
Sünde, die wir selbst, durch eigene Schuld begehen;
und die Erbsünde, die wir ohne
persönliches Verschulden, durch Teilhabe an der menschlichen
Natur mit dieser von unserem Stammvater empfangen, also
„geerbt“ haben.
2.
Worin besteht die Erbsünde?
3.
Wo „sitzt“ die Erbsünde im Menschen?
4.
Die Folgen der Erbsünde
Die Wunden der Seele
Schluss
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